Statut der Initiative „Rettet das Ehrenmal“

  • Die Initiative „Rettet das Ehrenmal“, im Folgenden Initiative genannt, ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für den Erhalt des Ehrenmals an der Christuskirche in Oberursel (Taunus) einsetzen. Sie wurde am 23. August 2010 gegründet.
    2. Die Initiative ist kein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern wirkt innerhalb der Ursella-Stiftung, Oberursel (Taunus).
    3. Zweck der Initiative ist die Restaurierung und dauerhafte Sicherung des Ehrenmals in seinem ursprünglichen Zustand. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Eigentümerin Stadt Oberursel (Taunus) durch Hilfe bei der Beschaffung der für die Zweckerfüllung notwendigen Mittel und durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
    4. Nach Erfüllung ihres Zwecks löst sich die Initiative auf.
    5. Mitglied der Initiative kann jede/r werden, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Ziele der Initiative unterstützt. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, über den Ausschluss die Mitgliederversammlung.
    6. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern und dem Vorstand. Sie wird vom Vorstand einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Mitglieder des Vorstands und entscheidet über den Haushalt der Initiative.
    7. Der Vorstand der Initiative besteht aus einem/einer Vorsitzenden, dessen/deren Stellvertreter und dem/der Koordinator/in.
    8. Die Mitglieder wählen mit einfacher Mehrheit zwei Vorstandsmitglieder. Das dritte Vorstandsmitglied wird von der Ursella-Stiftung ernannt.
    9. Der Vorstand vertritt die Initiative nach außen und innen. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit.
    10. Kassenführung und –verantwortung liegen bei der Ursella-Stiftung. Die Ursella-Stiftung hat Vetorecht bei allen Beschlüssen von Mitgliederversammlung und Vorstand, die mit finanziellen Folgen für die Stiftung verbunden sind.
    11. Die Änderung der Statuten und die Auflösung der Initiative bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder auf einer mit diesem Punkt der Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung.
    12. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung der Initiative am 1. September 2010.